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Belegerteilung mittels digitalen Belegs

Rechnung Online

Mit dem AngÄG2025 wurde

mit Wirksamkeit ab Oktober 2026

die Belegerteilungspflicht modifiziert, um den Zettelausdruck zu reduzieren.
Die Möglichkeit, einen Beleg nicht auf Papier, sondern digital auszustellen, wird klar geregelt.

Der Unternehmer kann den elektronischen Beleg entweder

  • sofort in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Kunden übersenden*(z.B. E-Mail oder App) oder
  • dem Kunden die Möglichkeit einräumen, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät (Handy) auszulesen **(z.B. per Bildschirmanzeige). Das Auslesen (z.B. Scannen des angezeigten QR-Codes oder Download-Links) muss für den Kunden gleich bei der Bezahlung möglich sein und die Anzeigedauer muss ausreichend lang sein, sodass für den Kunden kein Zeitdruck besteht.

Hinweis:

Papierbeleg und digitaler Beleg sind gleichwertig. Der barzahlende Kunde kann aber immer einen Papierbeleg verlangen.

Erläuterungen:
*  Bei MelzerX3000: Rechnungsversand per E-Mail gerne möglich
** Bei MelzerX3000: Mit dem Modul „Rechnung Online“ gerne möglich

 

Details und Gesetzestext dazu findest du HIER