News

9. Oktober 2025 Wichtige Änderungen bei SEPA– Überweisungen

SEPA Logo

wir möchten euch heute auf eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen hinweisen,
welche euch Nutzer betreffen kann.

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft.
Banken sind dann verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen –
die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP).

Diese Maßnahme soll den Zahlungsverkehr im Euro-Raum sicherer machen und das Risiko von Betrug reduzieren.

Was bedeutet das für euch?

Unabhängig davon, ob ihr Rechnungen über ein Programm wie „X3000“ erstellt oder manuell Zahlungen tätigt:
Der Name des Empfängers muss exakt zum Kontoinhabernamen passen, wie er bei der Bank hinterlegt ist.

Wenn ihr z. B. POS World Rechnungen per Lastschrift bezahlt, achte darauf, „EHP Kassensysteme GmbH“ als Zahlungsempfänger anzugeben.
Nur „PosWorld“ oder nur „EHP Kassensysteme“ wäre nicht korrekt und könnte beim Abgleich zu einer gelben oder roten Warnung führen
– mit Hinweis auf den korrekten Namen. Die Banken verwenden dabei ein Ampelsystem:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein
  • Gelb: kleinere Abweichung, der korrekte Name wird angezeigt
  • Rot: keine Übereinstimmung – die Zahlung kann nicht freigegeben werden

 

Was solltet ihr tun?

  • Überprüft die bei euren Kunden und Lieferanten verwendeten Empfängernamen.
  • Ergänzt eure Rechnungsvorlagen um einen Hinweis, welchen exakten Namen eurer Kunden bei Überweisungen nutzen sollen.
  • Sollte euer offizieller Firmenname von eurer üblichen Bezeichnung abweichen, sprecht mit eurer Bank über das Hinterlegen eines Handelsnamens.

Im Zweifelsfall hilft jedenfalls ein Gespräch mit eurer Bank.